Berichte von Klaus-Jürgen Sucker aus dem Mgahinga-Nationalpark
INFORMATIONEN DER BERGGORILLA UND REGENWALDDIREKTHILFE, Juli 1992, S.4 -5.
Bericht 9 (1.1O. - 31.12.1991)
Im entwaldeten Bereich des Parks wurden die ersten 2000 Stecklinge einheimischer Baumarten zur Wiederaufforstung gepflanzt. 50-60% der illegalen Landnutzer haben das Nationalparkgebiet in Zone 2 freiwillig verlassen.
Die illegalen Aktivitäten (Wilderei, Holzeinschlag, Schmuggel, Vieheintrieb usw.) sind nun fast vollständig zum Erlegen gekommen Wegen der Gefahren aufgrund des Bürgerkriegs in Rwanda konnten die Wildhüter allerdings nur einen Teil der Patrouillen durchführen.
Im Zentrum von Kisoro wurde die Geschäftsstelle der Nationalparkbehörde fertiggestellt. Sie wird von Nationalparkaufseher Kulao Okongo betreut. Dort ist ein Informationsbord für die beiden Nationalparks Bwindi und Mgahinga eingerichtet worden, das als Treffpunkt für Besucher und Touristen und später als Buchungsstelle für Gorillabesuche dienen soll.
Uganda unterschrieb Ende September 1991 die CITES und verpflichtet sich dadurch, den Handel mit bedrohten Tierarten zu unterbinden.
Auch wenn der Mgahinga-Wald jetzt Nationalparkstatus besitzt, ist er doch weiter auf eine Förderung durch ausländische Naturschutzorganisationen angewiesen; die ugandische Regierung kann für ihre sieben Nationalparks monatlich insgesamt nur etwa DM 9500 erübrigen. Damit müssen alle Löhne Mieten, Benzin Ausrüstung usw. bezahlt werden.
Bericht 1O (1.1. - 31.3.1992)
Mehr als 1000 neue Stecklinge wurden in einem entwaldeten Teil des Parks gepflanzt; allerdings wurden bei einem illegalen Vieheintrieb etwa 300 Stecklinge zertrampelt. Trotzdem wuchsen etwa 85% der bisher gepflanzten Bäume an.
Der Abgeordnete für Kisoro, Philemon Mateke, der dem Naturschutz keine große Bedeutung zumißt, versuchte auf fragwürdige Art, die beiden Nationalparks, in denen Berggorillas leben, zur Nutzung freizugeben. Ende Januar mobilisierte er 20 Bauern, die früher illegal im Park Felder angelegt haften und vertrieben worden waren; diese Personen drangen zusammen mit weiteren 300 Einheimischen, denen sie kostenlos Land versprochen hatten, in den Park ein. Mateke forderte, daß 4 km2 zur landwirtschaftlichen Nutzung und der Berggorilla-Lebensraum als Weideflache für Rinderherden freigegeben werden sollte. Proteste der Nationalparkaufseher stießen auf taube Ohren.
Einen Tag später begannen einige Anwohner mit dem Fällen von 140 Bäumen in Zone 2 des Parks und konnten erst durch die ugandische Armee, die der Nationalparkaufsicht zu Hilfe kam, gestoppt werden. Um weitere Aktionen zu verhindern, führten Armee und Wildhüter in den folgenden Tagen gemeinsame Patrouillen durch, wobei sie drei Holzeinschläger verhafteten. Schließlich schaltete sich sogar der Staatspräsident Ugandas, Museveni, ein, um das Problem zu lösen.
Bericht 11(1.4.40.6.1992)
Im April konnten einige zusätzliche Wildhüter eingestellt werden, so daß im Augenblick 21 Wildhüter und 3 Nationalparkaufseher im Mgahinga-Park arbeiten.
Nach einem mißlungenen Versuch wurde nun erneut mit der Demarkierung der Nationalparkgrenzen zwischen den Zonen 2 und 3 begonnen. Ein Teil dieser Linie ist bereits vor längerer Zeit mit Grewillea-Bäumen bepflanzt worden. Der Rest der Grenze soll auch durch Bäume markiert werden, doch zusätzlich ist geplant, etwa 200 zementierte Vulkan- steinpyramiden von 1 m Höhe aufzustellen. Im Gegensatz zu den Bäumen können sie nicht mutwillig zerstört werden.
Der Abgeordnete Philemon Mateke fuhr fort, die Siedler im Nationalpark zu unterstützen; er ermutigte sie, die Wildhüter zu vertreiben, was sie auch massiv taten. Über die Presse wurde bekannt, daß Mateke ein persönliches Interesse am Ackerbau im Nationalpark hatte, da er die dort angebauten Feldfrüchte mit großem Profit verkaufen konnte. Dennoch unterschrieb er schließlich auf Drängen des zuständigen Ministeriums das Abkommen, das die Einbeziehung der Zone 2 in den Park festschrieb.
Eine 10 km2 große Fläche in der Zone 2, die zum Teil schon seit Jahrzehnten illegal genutzt worden war, wurde jetzt in den Nationalpark eingegliedert. Die Siedler, die in 273 Haushalten leben, müssen das Gebiet nach dem Einbringen der Ernte, d.h. spätestens Ende des Jahres, verlassen und erhalten Umsiedlungshilfe.